ab 18
Keine Befristung der Besitzdauer
bei 2 järigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische und keine theoretische Prüfung
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung.