Was sollte ein guter Biker bei der Wahl der Bekleidung beachten, wozu dient die Bekleidung und welche Vorschriften gibt es?
§21a StVO : Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Aber Helm ist nicht gleich helm, in Deutschland sind zur Zeit nur Helme mit der Norm:
ECE-22-01/02/03/04/05 für den Straßeneinsatz zugelassen, nach europäischem Recht sind alle Helme zugelassen, die für den Einsatz auf einem Motorrad gedacht sind.
Ihr Fahrlehrer oder Ihr Motorradhändler / - zubehörhändler helfen Ihnen gern, den passenden Helm zu finden.
In unserer VIVA Fahrschule stehen Ihnen Helme in den unterschiedlichsten Größen kostenlos zur Nutzung wärend der Ausbildung zur Verfügung. Das Gleiche gilt natürlich auch für Jacken, Hosen, Regenbekleidung und Handschuhe. passendes Motorradgerechtes Schuhwerk müssen Sie sich allerdings selbst besorgen,wo sie das günstig bekommen können, erfahren Sie von Ihrem Fahrlehrer.
Leder oder Textil?
Einen ausführlichen Bericht und viele Tips findet Ihr hier unter diesem Link:
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Hier steht was man drunter und drüber zieht, damit es nicht zu kalt, nicht zu warm wird und damit im Ernstfall die Verletzungen nicht zu groß werden.
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